Allgemeine Infos

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Voraussichtliche Bauverhandlungstermine für die Vorprüfung und den Ortsaugenschein des Sachverständigen : 

23. Mai 2024

19. Juni 2024

Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen gemäß der NÖ Bauordnung 2014 müssen die vollständigen Projektunterlagen spätestens 3 Wochen vor diesen Terminen (1 Ansuchen, Pläne, Beschreibung und Energieausweis jeweils 3-fach) für die Beurteilung und die nachweisliche Information der Parteien und Nachbarn vorliegen!

Richtlinie für Ansuchen um Baubeihilfe der MGde. Kilb
(ab 01.03.2024)

Die Baubeihilfe der Marktgemeinde Kilb richtet sich nach der genehmigten Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich. Diese errechnet sich nach der Energiekennzahl des Hauses, der Familiengröße der Bauwerber, nachhaltige Bauweise, Bonusqualität usw. (siehe Homepage des Landes NÖ. www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau.html)

Alle Bauwerber erhalten eine Baubeihilfe in der Höhe von € 1.000,-.

Die Berechnungsgrundlage ergibt sich aus der genehmigten Summe  der Wohnbauförderung.
Dh. 3 % der Summe der Wohnbauförderung, maximal jedoch € 4.000,-.


Der aktuelle Einheitssatz der Aufschließungsabgabe beträgt € 480,- 
(Gemeinderatbeschluss in der GR-Sitzung vom 12.05.2021)


Voraussetzung für die Erlangung der Baubeihilfe ist, dass die Aufschließungsabgabe und die Wasser- und Kanalanschlussabgabe zur Gänze einbezahlt worden ist.


Um Auszahlung der Baubeihilfe ist schriftlich unter Vorlage der Zusicherung des Wohnbaudarlehens anzusuchen.


Allgemeine Informationen über den Bau eines Wohnhauses erhalten sich auch unter:
http://www.bauherrenweb.at/

Bauberatung NÖ GESTALTE(N):
Von privaten Bauwerbern kann jederzeit eine Bauberatung von Niederösterreich GESTALTE(N) zu einem Unkostenbeitrag von € 90,00 in Anspruch genommen werden.
 


Die Bauherrenmappe kann auch per E-Mail angefordert werden: office@sunmedia.cc

Informieren Sie sich auf der Homepage des Landes Niederösterreich über Förderungen unter:
http://www.noel.gv.at

oder auch vor Planung des Wohnhauses oder Zubaus auf "NÖ gestalten":
http://www.noe-gestalten.at


Kontakt:
Marktgemeinde Kilb
Marktplatz 4
3233 Kilb
gemeinde@kilb.at

Auskunft bei: Marktgemeinde Kilb - Bauamt, Ing. Michael Marchat: 02748/7321-13



Nähere Informationen zum Ansuchen eines Baurechtsgrundes unter: http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Baurechtsaktion.html



Achtung: Neu im Bauverfahren zu berücksichtigen:


Gefahrenhinweiskarte (Vorprüfung)


Es ist  hinsichtlich des Bauvorhabens ist die Zuordnung der Klasse 1-3 entsprechend der Gefahrenhinweiskarte durchzuführen.


Klasse1: Farbe weiss:
Es ist unwahrscheinlich, dass für ein Bauvorhaben eine Gefahr besteht. (Ortsaugenschein durch SV bei Verhandlung wobei auf Säbelwuchs, etc. zu schauen ist)


Klasse 2: Farbe gelb:
Das eingereichte Projekt ist dem Landesgeologen Abt. BD1 (Dr.Schweigl) im Zuge der Vorprüfung vorzulegen.


Klasse3: Farbe orange-rot:
Ein geologisches Gutachten mit Bodenaufschluss ist mit dem Einreichplan vorzulegen.


Die Klasse  aus der Gefahrenhinweiskarte ist in den Projektsunterlagen anzugeben.


Radon (im Projekt anzugeben)
Das Gemeindegebiet liegt laut Radonkarte in der Radonpotentialklasse 1(2)(3), was einem Radonpotential unter 200 Bq/m³ (200 Bq/m³ bis 400 Bq/m³) (über 400 Bq/m³) entspricht.


Entsprechend der OIB 3 Richtlinie, Ausgabe 2011 Pkt 8.1 „Schadstoffkonzentration“ bzw. 8.2 „Strahlung“ und ÖNORM S 5280-2, Ausgabe 2012 sind die Vorsorgetypen I-IV von einem Fachplaner einzuteilen und entsprechend dem Planungsrichtwert ist gegebenenfalls entsprechend der ÖNORM S 5280-3 eine Radonsanierung zur Erreichung einer maximalen Radonkonzentration von 200 Bq/m³ in allen benutzten Innenräumen durchzuführen.


Nähere Informationen dazu unter: http://www.radon.gv.at/radonsuche.html